Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmen 8Gewerke) auf der Baustelle tätig werden. Nach §3 der BaustellV (Baustellenberordnung) übernehmen wir AUfgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtung nach BaustellV zu erfüllen (§3 Abs. 1a BaustellV)
Planungs- und Ingenieurbüro Walter von Wittke
Geleitsgasse 2
90762 Fürth
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