IBVW Planungs- und Ingenieurbüro Walter von Wittke
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Altbausanierung und Denkmalschutz

Albausanierung

Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandschutz - auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen- dar. 


Denkmalschutz

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch rlevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmal dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zuimeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden durch das "Denkmalrecht" festgelegt. Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

 

 

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